Kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage
Für Vermieter // Kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen) sind steuerlich im