Unterhaltsleistungen: Bundesfinanzministerium äußert sich zum Nachweis der Zahlung
Für alle Steuerzahler // Unterhaltsleistungen: Bundesfinanzministerium äußert sich zum Nachweis der Zahlung Unterhaltsaufwendungen (beispielsweise an Eltern oder Kinder) können nach § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche

