Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung
Für Arbeitgeber // Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung Das Thüringer Finanzministerium hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für

