Rürup-Verträge: Freiwillige Einzahlungen

Aus steuerlicher Sicht kommen Rürup-Verträge insbesondere für Selbstständige in Betracht, die ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft haben.

Der Abzug als Sonderausgaben im Jahr 2023 beträgt aufgrund der Gesetzesänderung durch das Jahressteuergesetz 2022 im Jahr 2023 bereits 100 %. Allerdings ist für die Beiträge ein jährlicher Höchstbetrag zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 beträgt er grundsätzlich 26.528 EUR. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist er doppelt so hoch (53.056 EUR).

©Bild: Canva Pro/Getty Images Signature/kate_sept2004