Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Steuerermäßigung möglich.
Das Bundesfinanzministerium gibt u. a. Antworten auf folgende Fragen:
Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) vom Bundesfinanzministerium (Stand: 15.2.2024) www.iww.de/s10937