Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Gesetz zugestimmt, das eine rückwirkende Erhöhung für das Veranlagungsjahr 2024 vorsieht.
Grundfreibetrag
Bisher: 11.604 EUR
Neu: 11.784 EUR
Kinderfreibetrag
Bisher: 6.384 EUR
Neu: 6.612 EUR
Die rückwirkende Anwendung zum 01.01.2024 führt zu höherem Nettogehalt im Dezember 2024.