Einkünfte aus Kapitalvermögen: Freistellungsaufträge prüfen

Die Zinsen für Tagesgelder und Festgelder sind gestiegen. Demzufolge sollten Kapitalanleger ihre erteilten Freistellungsaufträge dahin gehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint.

>> Beachten Sie: Der Sparer-Pauschbetrag wurde mit Wirkung ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten auf 2.000 EUR erhöht.

Der Sparer-Pauschbetrag wird von den Banken beim Steuerabzug nicht automatisch berücksichtigt. Hierzu ist es erforderlich, dass ein Freistellungsauftrag erteilt wird.

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