Für Arbeitgeber //

Gesundheitsleistungen für Arbeitnehmer

In § 3 Nr. 34 EStG werden bestimmte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Gesundheitsförderungsmaßnahmen steuerfrei gestellt, soweit sie 600 EUR im Kalenderjahr (= Freibetrag) nicht übersteigen. Hierdurch soll der allgemeine Gesundheitszustand verbessert und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden.

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Gesundheitsleistungen für Arbeitnehmer