Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister wird von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht.
Durch die Änderung wird weiter klargestellt, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten (aber ohne Wohneinheiten) Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Gewerbeeinheit begünstigt sind.