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Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2025: Bruttoleistung 30 kW (peak)

Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister wird von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht.

Durch die Änderung wird weiter klargestellt, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten (aber ohne Wohneinheiten) Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Gewerbeeinheit begünstigt sind.

©Bild: Canva Pro, AleksandarGeorgiev von Getty Images

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen